GEBÜHRENPFLICHTIGE VERWARNUNG WEGEN FALSCHPARKENS – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
 


  1. Warum erhalte ich einen Brief nach so langer Zeit?

    Die Verwarnung wird zwischen verschiedenen Stellen weitergereicht. Zuerst wird sie an die Autovermietung geschickt, diese
    prüft sie und schickt sie an die Stadtverwaltung. Angesichts dieser Umstände werden noch keine Gebühren für Zinsen oder ein
    Bußgeld erhoben


     
  2. Ich glaube, ich habe der Autovermietung dieses Verwarnungsgeld bereits entrichtet.

    Nein. Die Autovermietung besitzt kein Recht, Ihnen Verwarnungsgelder in Rechnung zu stellen. Vielleicht hat man Ihnen allerdings eine „Bearbeitungsgebühr“ für den Ablauf unter Punkt 1 berechnet.
     
  3. Das Auto wurde auf einen öffentlichen Parkplatz abgeschleppt. Ich musste bezahlen, um es von dort wieder freizubekommen. Warum muss ich jetzt außerdem noch ein Verwarnungsgeld bezahlen?

    Die Bezahlung für die Herausgabe des Fahrzeugs beinhaltet keine Bezahlung der Verwarnung an sich. Das eigentliche Verwarnungsgeld wurde noch nicht bezahlt.
     
  4. Ich glaube, ich habe das Verwarnungsgeld bereits direkt an die Stadtverwaltung oder an Sie entrichtet. Könnten Sie das bitte überprüfen?

    Gerne. Bitte senden Sie uns Ihr Aktenzeichen (im Brief) und eine Zahlungsbestätigung. Wir werden das überprüfen und uns wieder bei Ihnen melden.
     
  5. Wie kann ich das Verwarnungsgeld bezahlen?

    In unserem Brief haben wir Ihnen  mehrere Zahlungsmöglichkeiten aufgeführt. Im Zweifelsfalle kontaktieren Sie uns bitte. (office@eilatlaw.co.il)
     
  6. Ist es möglich, mehrere Verwarnungen mit nur einer Überweisung zu zahlen?

    Selbstverständlich. Bitte führen Sie die Aktenzeichen und die jeweiligen Einzelbeträge der entsprechenden Verwarnungen dabei auf.
     
  7. Habe ich eine Möglichkeit, die Verwarnung anzufechten?
    Selbstverständlich. Bitte senden Sie uns die Gründe dafür und wir werden diese überprüfen.
     
  8. Setze ich mich der Gefahr eines Inkassoverfahrens aus, während Sie meine Stellungnahme überprüfen (Frage 8)?

    Keinesfalls. Es werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen, bevor wir Ihnen geantwortet haben.
     
  9. Könnte ich eine Kopie der Verwarnung erhalten?

    Sie können einen Auszug aus der Datenbank der Stadtverwaltung erhalten, der alle Details des Vergehens enthält, die in Ihrer Verwarnung ersichtlich sind.
     
  10. Ich kenne die israelischen Verkehrsregeln und Vorschriften leider nicht. Könnten Sie die Verwarnung bitte stornieren?
    Leider nicht. Wie in jedem anderen Land, wird vom Fahrer verlangt, die Verkehrsregeln und Schilder zu kennen. Die Verwarnung kann daher nicht eingestellt werden, es sei denn in Fällen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
     
  11. Ich bin behindert und habe die Verwarnung erhalten, als ich auf einem Behindertenparkplatz geparkt habe. Muss ich trotzdem zahlen?

    Bitte senden Sie uns die zum Nachweis notwendigen Unterlagen zu und wir werden das überprüfen.

     
  12. Ich habe bezahlt, aber keine Quittung erhalten.

    Bitte teilen Sie uns mit, an welche E-Mail-Adresse die Quittung geschickt werden soll.
     
  13. Ich  werde in ein paar Tagen in Israel eintreffen. Kann dies auch nach meiner Ankunft erledigt werden?

    Selbstverständlich. Bitte teilen Sie uns das ungefähre Datum mit.
     
  14. Kann ich einen israelischen Freund darum bitten, die Verwarnung für mich zu bezahlen?

    Selbstverständlich.
     
  15. Was passiert, wenn ich nicht zahle?

    Wir hoffen, dass Sie diesen kleinen Betrag zahlen werden, damit Ihnen unsere Stadt bei Ihrem nächsten Besuch mit der gleichen herzlichen Gastfreundschaft entgegenkommen kann wie beim letzten Mal. Sollte die Sache allerdings nicht erledigt werden, so sind unsere Beauftragten auch in Ihrem Land dazu verpflichtet, ein Inkassoverfahren einzuleiten. Ein unbezahltes Verwarnungsgeld könnte außerdem bei Ihrem nächsten Besuch Probleme verursachen.
  103 Hahasmonaim Street (Wissotzky House) Tel-Aviv,
67133, Israel Tel. +972-3-5610454
Fax. +972-3-5610455
Unsere Kanzlei ist Mitglied der folgenden
internationalen Organisationen
 
  Wir sind in diesen Ländern vertreten:
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